WEP Web-Seminar: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet – und nun?

Foto: Thorben Wengert/pixelio.de

Am 31. Dezember 2020 ist es vorbei mit dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz. Welche Chance haben von Corona gebeutelte Firmen, die überschuldet oder gar zahlungsunfähig sind, im neuen Jahr dem wirtschaftlichen Aus  zu entgehen? In einem kostenlosen Web-Seminar der WEP werden Experten darüber informieren.  

Das im März 2020 erlassene COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz hat verhindert, dass es in der Wirtschaft zu einer großen Insolvenzwelle gekommen ist. Durch das Gesetz wurde die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt, die infolge des Corona-Lockdowns insolvenzreif geworden, aber dennoch sanierungsfähig waren. Am 30. September 2020 endete diese Schutzmaßnahme für Unternehmen, die zahlungsunfähig waren. Für überschuldete Unternehmen wurde der Schutz dagegen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Begründung: Anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen besteht bei überschuldeten Unternehmen die Chance, eine Insolvenz dauerhaft abzuwenden.

Im neuen Jahr soll mit einem neuen Gesetz, dem Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz, verhindert werden, dass zahlreiche Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen müssen. Dieses Gesetz wird für insolvenzbedrohte Unternehmen völlig neue Möglichkeiten schaffen, birgt aber auch Risiken. Bei der ohnehin geplanten und aus dem EU-Recht umzusetzenden Fortentwicklung und Ergänzung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie durch vorübergehende Anpassungen berücksichtigt werden. Genaues zu diesem Thema ist bei dem WEP Web-Seminar zu erfahren. Es wird voraussichtlich Ende Januar 2020 stattfinden. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben, Anmeldungen sind erforderlich.

Weitere Info bei
Susanne Heyn
WEP Projektmanagerin
(04120) 70 77 30
heyn@wep.de

 

Zurück