WEP unterstützt beim Soforthilfeprogramm für Unternehmen mit mehr als 10 bis 50 Mitarbeitern
Ab sofort können auch Unternehmen mit mehr als 10 bis 50 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), die durch die Corona-Pandemie in eine akute existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und einen Liquiditätsengpass geraten sind, finanzielle Unterstützung beantragen.
Die Unterstützung gilt für Selbständige, Angehörige der freien Berufe und Unternehmen (einschließlich Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion) , die
- wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Hauptberuf freiberuflich oder als Selbstständige tätig sind,
- ihre Tätigkeit von einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein oder einem Sitz der Geschäftsführung in Schleswig-Holstein aus ausführen,
- bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
- ihre Waren und/oder Dienstleistungen bereits vor dem 01.04.2020 am Markt angeboten haben
Die WEP unterstützt die Unternehmen bie der Antragstellung. Näheres erfahren Sie hier.