Neues Förderprogramm für innovative Entwicklungsvorhaben

Speziell für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein stehen aus dem Landesprogramm für Wirtschaft neue Fördermittel für Innovationsprojekte zur Verfügung, so auch ein neues Förderprogramm für innovative Entwicklungsvorhaben. Gefördert werden Vorhaben der experimentellen Entwicklung. Hierzu zählen Entwicklungstätigkeiten

  • mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen.
  • für die Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder eines Produkt- und Dienstleistungsdesigns auf einen anderen Anwendungsbereich.
  • für kommerziell nutzbare Prototypen und Pilotprojekte, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.

Die Höhe dieser Förderung beträgt für kleine Unternehmen bis zu 45 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Weitere Information

bei der WT.SH unter
BIF Modul 2 Entwicklungsvorhaben - WTSH

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