Kurzzeitige Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Spitzenzeiten möglich

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Seit die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Ende Februar in Kraft getreten ist, können Betriebe bei personellen Engpässen in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einstellen und bis zu acht Monate beschäftigen. Die Arbeitskräfte werden von den Unternehmen selbst rekrutiert und angeworben. Die Arbeitserlaubnis wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt, die auch die Prüfung der Voraussetzungen verantwortet.

Information und Anträge

unter: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland/kurzzeitige-kontingentierte-beschaeftigung

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Am 04. September lädt die WEP gemeinsam mit dem Welcome Center Schleswig-Holstein zu einer Informationsveranstaltung ein, auf der interessierte Betriebe diese neue Anlaufstelle mit ihrem Service rund um die Beschäftigung von ausländischen Arbeits- und Fachkräften kennenlernen können. Näheres in einer der nächsten WEP Report-Ausgaben.

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