Förderprogramm subventioniert Beschäftigung von Innovationsassistent

Für die Entwicklung dieses innovativen Kameraarms namens „TYR“ hatte das Pinneberger Start-up „Allgolden“ das EU-Förderprogramm „Innovationsassistent – IA“ in Anspruch genommen. Foto: Allgolden

Durch das EU-Förderprogramm „Innovationsassistent – IA“ wird die Innovationskraft von kleinen, jungen Unternehmen aufgebaut und gestärkt. Die Förderung unterstützt diese Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung: Es subventioniert die Beschäftigung eines/einer Innovationsassisten/in.

Junge Unternehmen, deren Gründung weniger als fünf Jahre zurückliegt und die gemäß der Kriterien der EU als kleines Unternehmen eingestuft sind, erhalten durch das Förderprogramm die Möglichkeit, Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen zu beschäftigen. Sie helfen, die Innovationsprojekte der jungen Unternehmen systematisch zu realisieren. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Bei den De-minimis-Beihilfen handelt es sich um Subventionen eines EU-Mitgliedstaates an ein Unternehmen. Gerade für Existenzgründer sind diese von Brüssel genehmigten Gelder von großem Interesse.

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WTSH-Ansprechpartner
Thorben Helmcke
Fachliche Beratung Innovationsförderung
Telefon (0431) 66 66 6 - 865
helmcke@wtsh.de
wtsh.de/de/innovationsassistent-ia

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