Corona-Soforthilfen: Tatsächlich entstandener Liquiditätsengpass muss übermittelt werden

Foto: N. Schmitz/pixelio.de

Demnächst erhalten Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe des Bundes oder des Landes bekommen haben, Post von der Investitionsbank Schleswig-Holstein IB.SH. Der Grund: Sie werden an ihre Verpflichtung erinnert, eventuell zu viel erhaltenes Geld zurückzuzahlen.

2020 haben über 56.000 Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler in Schleswig-Holstein eine Corona-Soforthilfe von insgesamt mehr als 440 Millionen Euro erhalten. Mit der Erinnerung an die Rückzahlungsverpflichtung werden sie gebeten, den tatsächlichen Liquiditätsengpass zu ermitteln, der ihnen in dem drei- oder fünfmonatigen Förderzeitraum des vergangenen Jahres entstanden ist. Falls der Liquiditätsengpass der Empfänger niedriger ausgefallen ist als prognostiziert, könnten sie zu viel Corona-Soforthilfe erhalten haben. Dann besteht, wie mit dem Antrag auf Corona-Soforthilfe anerkannt, die Pflicht zur Rückzahlung.

Weitere Information

www.ib-sh.de/corona-informationen/
(hier gibt es auch eine Berechnungshilfe)

Corona-Soforthilfe-Teams der IB.SH

Telefon: (0431) 55 09 89 80
E-Mail: soforthilfe-aenderungsantrag@ib-sh.de

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