Corona-Regeln – Unternehmen entscheiden jetzt selbst

Das Bundeskabinett hat am 16. März die Grundlagen für die Bedingungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz an die aktuelle Entwicklung der Pandemie angepasst. Danach ist der Corona-Schutz nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben.

Die neue Verordnung, die seit 20. März bis einschließlich 25. Mai gilt, überlässt es nun den Arbeitgebern selbst, die Gefährdung durch das Virus für ihren Betrieb einzuschätzen und ein entsprechendes Hygienekonzept zu entwickeln. Das regionale Infektionsgeschehen muss in diese Beurteilung ebenfalls einfließen. Arbeitgeber können demzufolge zum Beispiel entscheiden, ob sie ihren Beschäftigten einen wöchentlichen Corona-Test anbieten, Schutzmasken vorschreiben und zur Verfügung stellen, welche Abstandsregeln gelten sollen und ob Homeoffice ganz oder teilweise weiterhin ermöglicht wird. „Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt“, gab Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als seine grundsätzliche Empfehlung zur neuen Verordnung.

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