Berufsausbildung in Teilzeit – wie geht das?

WEP-Beratungsstelle Frau & Beruf ist Ansprechpartner

Frauen ohne Beruf die Chance geben, eine Berufsausbildung zu machen und dem Arbeitsmarkt anschließend als qualifizierte Fachkraft zur Verfügung zu stehen - das ist das Ziel der von Land, Bund und EU geförderten Ausbildung in Teilzeit. Wie’s geht, darüber informiert die WEP-Beratungsstelle Frau & Beruf regelmäßig auf Veranstaltungen und in Einzelberatungen.

Am 24. Juni stand das Thema unter dem Motto „Von jetzt an läuft es rund!“ im Mittelpunkt einer interaktiven Veranstaltung im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Arbeitsagentur Elmshorn. Ausrichter war der Arbeitskreis Teilzeit-Ausbildung, in dem sich Vertreterinnen von Frau & Beruf, des Jobcenters Pinneberg, der Arbeitsagentur Elmshorn, der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer gemeinsam engagieren. Mit dem Ergebnis von vier vereinbarten Einzelberatungen im Nachgang ist Frau & Beruf-Beraterin Stefanie Oeverdieck zufrieden: „In der Regel ergeben sich mit Hilfe der individuellen Folgeberatungen Ausbildungsverträge für die Frauen. Auch in diesen Fällen habe ich ein gutes Gefühl.“

Welche Vorteile?

Seit 2005 ermöglicht das Berufsbildungsgesetz die Teilzeitausbildung für Mütter, Väter und pflegende Angehörige, die keine Berufsausbildung gemacht oder diese abgebrochen haben oder die eine neue Berufsorientierung suchen. „Von diesem flexiblen Ausbildungsmodell profitiert nicht nur die Auszubildende, sondern auch der Ausbildungsbetrieb“, weiß Oeverdieck aus langjähriger Erfahrung. Für die Auszubildende ergeben sich die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der familiären Situation und ein vollwertiger, anerkannter Berufsabschluss, der bessere Chancen im Arbeitsleben und finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht. Der Ausbildungsbetrieb kann mit einer hohen Motivation und Zuverlässigkeit der Auszubildenden rechnen, gewinnt eine künftige Fachkraft und stärkt außerdem sein Image als familienfreundliches Unternehmen.

Was heißt Teilzeit?

Die Teilzeitausbildung ist in allen im dualen Ausbildungssystem anerkannten Berufen möglich. Zwei Ausbildungsvarianten, über die sich Auszubildende und Ausbildungsbetrieb einigen, stehen zur Auswahl:

  • Ohne Verlängerung der Ausbildungszeit, wobei die Arbeitszeit einschließlich des vollzeitigen Berufsschulunterrichts mindestens 25 Wochenstunden (oder 75 % der wöchentlichen Arbeitszeit) beträgt.
  • Mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr, wobei die Arbeitszeit einschließlich des vollzeitigen Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden beträgt.

Die Ausbildungsvergütung wird in der Regel der wöchentlichen Arbeitszeit angepasst. Zusätzlich können staatliche Leistungen beantragt werden.

Mehr zur Teilzeitausbildung bei der Beratungsstelle Frau & Beruf für interessierte Frauen unter 04120-707765 oder frau-beruf-pi@wep.de und im anliegenden Flyer. Unternehmen wenden sich bitte an ihre zuständigen Kammern.

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