Attraktiv: Der IB.SH-Mittelstandskredit

Schnell und unbürokratisch Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen finanzieren – diese Chance bietet die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) mit ihrem Mittelstandskredit sowohl natürlichen Personen als auch Unternehmen. Erhältlich sind Kreditsummen von 25.000 Euro bis zu 250.000 Euro zu attraktiven Konditionen und - außer für Kapitalgesellschaften - ohne Sicherheiten. Das Antragsverfahren ist einfach, eine schnelle Kreditentscheidung sicher. Die IB.SH-Förderlotsen beraten Interessenten kostenlos über das mit EU-Mitteln geförderte Kreditprogramm.

Schnell und günstig finanzieren mit dem IB.SH Mittelstandskredit

Mit dem IB.SH Mittelstandskredit finanziert die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen.

Was sind Ihre Vorteile?

  • attraktive Konditionen
  • Sicherheiten nicht erforderlich
  • einfaches Antragsverfahren und schnelle Kreditentscheidung
  • flexibel einsetzbar

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen und Unternehmen
  • Personen ohne unerledigte Negativmerkmale in der SCHUFA
  • Unternehmen, deren Creditreform-Index bei Antragstellung max. 349 beträgt
  • Unternehmen, deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist

Was wird gefördert?

Investitionen und Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen.
Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

Wie wird gefördert?

  • Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 250.000 Euro je Vorhaben. Auch als Finanzierungsbaustein bei größeren Vorhaben möglich.
  • Auszahlung: 100 %
  • Zinssatz: bonitätsabhängig (z. Zt. 1,95–5,85 % p.a.)
  • Laufzeit: 2-10 Jahre
  • Zinsbindung: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung: monatliche Annuität
  • tilgungsfreie Zeit: bis zu 2 Jahren
  • Besicherung: keine
  • Ausnahme: bei Kapitalgesellschaften ist eine Bürgschaft durch die Gesellschafter/innen abzugeben

Was ist noch wichtig?

Die IB.SH vergibt mit diesem Programm Beihilfen unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.

Die IB.SH darf Kraft Gesetz nicht als Wettbewerber anderer Banken und Sparkassen auftreten. Daher wird die IB.SH vor Bearbeitung das Einverständnis der im Antrag genannten "Hausbank" einholen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Antragstellung über die Hausbank, einen Berater oder direkt an die IB.SH
  • Vor Antragstellung empfehlen wir eine unentgeltliche Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH.

Ihre Ansprechpartner:

Die Förderlotsen der IB.SH
Haus der Wirtschaft, Lorentzendamm 22, 24103 Kiel
Telefon 0431 – 9905-3365
E-Mail foerderlotse@ib-sh.de

Die Förderlotsen bieten die Beratung auch per Video- und Text-Chat an.

 

Foto: Toni Hegewald/Pixelio.de

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