3 G-Regel am Arbeitsplatz und erneut Homeoffice-Pflicht

Foto: fotoART Thommy Weiss/pixelio.de

Die Heftigkeit der vierten Corona-Welle hat das Land veranlasst, die Sicherheitsvorkehrungen wieder strenger zu fassen. Auch Unternehmen sind davon betroffen. Zu den Neuerungen zählen laut Landesinformation die 3G-Regel am Arbeitsplatz, das Angebot von Tests und das verpflichtende Angebot zum Homeoffice.

3 G-Regel

Büro, Werkstatt und andere Arbeitsstätten dürfen nur von geimpften, genesenen oder getesteten Menschen betreten werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechende Nachweise zu kontrollieren und zu dokumentieren – andernfalls droht ein Bußgeld. Die 3 G-Regel gilt auch für vom Arbeitgeber organisierte Transporte von Beschäftigten zu oder von der Arbeitsstätte. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein, Antigen-Tests 24 Stunden.

Testpflicht

Arbeitgeber müssen laut Paragraf 4 der Corona-Arbeitsschutzverordnung zwei Tests pro Woche anbieten. Zudem dürfen sich Arbeitnehmer - wie alle Bürger - einmal pro Woche kostenlos in Bürgerzentren testen lassen. Für die weiteren Tests können auf Arbeitnehmer Kosten zukommen. Weigern sich Beschäftigte, die 3 G-Regel einzuhalten, müssen sie damit rechnen, bei Lohnverlust zu Hause bleiben zu müssen, im Zweifelsfall sogar die Kündigung zu erhalten.

Homeoffice

Die zum 1. Juli aufgehobene Pflicht zum Homeoffice tritt wieder in Kraft. Die Beschäftigten, deren Tätigkeit nicht zwingend eine Anwesenheit im Betrieb, etwa in der Produktion, erfordert, müssen das Angebot annehmen. Ausnahme: Die Arbeit zu Hause ist nicht möglich, weil es etwa zu eng oder zu laut ist oder die benötigte Ausstattung fehlt.

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