Mit neuem Förderprogramm Schritte zur Klimaneutralität

Mehr Energieeffizienz, geringerer Energieverbrauch, weniger CO2- Emissionen. Ein neues Förderprojekt für Unternehmen soll dazu beitragen, mit Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen den Prozess zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft zu beschleunigen und so einen Beitrag zur Klimaneutralität Schleswig-Holsteins bis 2045 zu leisten.

Gefördert mit der Richtlinie „Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen – E3“, wie das Projekt offiziell heißt,   werden

  1. investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und dadurch Reduzierung der energiebedingten Treibhausgasemissionen,
  2. investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,
  3. investive Maßnahmen zur Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger, sofern diese energieeffizienter sind,
  4. Investitionen in Querschnittstechnologien wie Mess-, Steuer- Regel- oder Automatisierungstechnik sowie zugehörige Software, sofern sie zur Verbesserung der Energieeffizienz der zu optimierten Anlagen und Prozesse beiträgt,
  5. Vorhaben, die zur Durchführung und Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Durchführbarkeitsstudien) für neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dienen, in denen technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen geschaffen werden,
  6. Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die auf die erstmalige Anwendung und Validierung neuer zukunftsorientierter energieeffizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.

Diese Förderung des Landes Schleswig-Holstein und der EU kann von Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert. Die Höhe der Förderung kann je nach Unternehmensgröße und Art der Maßnahme bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Nähere Informationen gibt es auf der Website der WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein) unter wtsh.de/de/foerderprogramme und bei den WTSH-Förderungsberaterinnen

Katja Borwig
Fachliche Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 855
borwig@wtsh.de

Lena Schuldt
Fachliche Beratung Innovationsförderung
Telefon: +49 431 66 66 6 - 884
schuldt@wtsh.de

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